Hund chippen - Warum es so wichtig ist!
Das Chippen dient dazu Hunden eine individuelle Kennzeichnung zu geben.
Ein Chip ist ein Transponder mit dem offiziellen Namen „RFID Mikrochip“.
Der Mikrochip besteht aus einem speziellen gewebefreundlichen und nicht allergenen Material.
Er ist ca. 2 mm breit und 12 mm lang und somit vergleichbar mit einem Langkornreis.
Wie wird ein Hund gechippt?
Der Chip wird dem Hund vom Tierarzt mittels einer Kanüle unter die Haut injiziert.
Das Einsetzen erfolgt immer auf der linken Halsseite des Hundes.
Diese Stelle ist international festgelegt, damit man auch im Ausland entlaufene Tiere schnell identifizieren kann.
Dieser Eingriff ist nicht schmerzhaft und bereitet dem Tier keine Probleme.
Damit ist dein Hund für seine gesamte Lebenszeit einwandfrei und unverwechselbar zu identifizieren.
Was ist auf dem Hundechip gespeichert?
Der Chip enthält eine 15-stellige Nummer.
Diese Identifikationsnummer enthält folgende Informationen:
- eine achtstellige Identifikationsnummer des Hundes
- das Herkunftsland des Hundes nach ISO 11784 (Ländercode)
- die Herstellernummer des Produzenten des Chips
Die Grafik darf gerne gegen Nennung der Seite und deren Verlinkung genutzt werden.
Achtung Wichtig - Registrierung nicht vergessen!
Da auf dem Microchip keine Angaben über den Hundehalter gespeichert sind, solltest du deinen Hund unbedingt bei Tasso oder beim Deutschen Haustierregister® des Deutschen Tierschutzbundes registrieren lassen. Die Registrierung ist kostenlos.
Die Registrierung erfolgt nicht automatisch durch den Tierarzt
Wo kann man seinen Hund registrieren?
- Tasso e.V (kostenlos)
- Deutsches Haustierregister (kostenlos)
- IFTA Internationale Zentrale Tierregistrierung (kostenpflichtig)
Wie kann man den Chip auslesen?
Das ablesen funktioniert mit elektromagnetischen Wellen und erfordert ein spezielles Auslesegerät.
Um die im Chip gespeicherten Informationen lesen zu können, hält man das Lesegerät über den Nacken des Tieres.
So wird eine Spule im Chip aktiviert, die die Identifikationsnummer auf dem ausgelesenen Chip "zurücksendet".
Der Chip wird nur aktiv, wenn der Chip ausgelesen wird (Lesegerät sendet Impuls an den Chip) und "strahlt" nicht permanent da er über keinerlei Energiequellen verfügt.
Fast jede moderne Tierarztpraxis, Tierheim oder Tierschutzorganisation verfügt über ein entsprechendes Ablesegerät. (in manchen Großstädten besitzt z.B. die Feuerwehr ebenfalls Geräte).
Ist es Pflicht einen Hund chippen zu lassen?
Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien zur Kennzeichnung von Hunden. In vielen Bundesländern werden Chips für die von den Behörden als gefährlich eingestuften Rassen gefordert, oder wenn ein Hund ein gewisses Alter, oder eine gewisse Größe überschritten hat.
Eine genaue Auflistung der gesetzlichen Bestimmungen nach Bundesland findest du hier >>>> gesetzliche Bestimmungen
Hinweis!
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union ist es Pflicht, dass der Hund gechippt ist.
Der EU-Heimtierausweis ist seit 2012 nur in Verbindung mit einem Chip gültig.
Wann sollte ein Hund gechippt werden?
Der Hund sollte schon im Welpenalter gechippt werden, wenn Haut und Fell noch elastisch und dünn sind.
Du kannst es zum Beispiel mit seinen ersten Impfungen kombinieren.
Wichtig!
Das Datum der Implantation und die Mikrochipnummer samt einem Barcode müssen in den EU-Heimtierpass an einer dafür vorgesehen Stelle eingetragen werden.
Wieviel kostet es einen Hund chippen zu lassen?
Die Implantation des Microchip durch den Tierarzt kostet nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zwischen 6,41 € und 19,23 €
Der Microchip selbst kostet je nach Größe zwischen 30,- € und 50.-€
Gründe für das chippen von Hunden
1. Zur Identifizierung bei Verlust:
Nur durch eine eindeutige Kennzeichnung kann bei einem verlorengegangenen Tier der Besitzer ausfindig gemacht werden. Sie ist die Garantie dafür, daß Sie und Ihr Tier wieder zusammenkommen.
2. Zum sicheren Eigentumsnachweis:
Eine unverkennbare und fälschungssichere Kennzeichnung ermöglicht im Falle eines Diebstahls sowie bei An- und Verkauf einen zweifelsfreien Eigentums- bzw. Identitätsnachweis.
3. Zum Nachweis der Abstammung:
Die unverwechselbare Identifikation eines Tieres ermöglicht die eindeutige Zuordnung der Abstammungsdokumente und sichert so die züchterische Glaubwürdigkeit. Für die Teilnahme an Ausstellungen müssen die Tiere gekennzeichnet sein. Auch sollen erbrachte Erfolge wie gute Plazierungen klar mit ihrem Tier verknüpft werden.
4. Zum Nachweis der Gesundheit:
Ein gekennzeichnetes Tier kann leichter seinem Impfpaß zugeordnet werden. So läßt sich z.B. bei Tollwutverdacht eine Impfung zweifelsfrei nachweisen. Bei einigen Rassen treten bestimmte Erbkrankheiten auf. Um mit diesen Rassen zu züchten, ist eine Gesundheitsbescheinigung nötig, die nur im Zusammenhang mit der Kennzeichnung gültig ist.
5. Für den internationalen Reiseverkehr:
Die eindeutige Kennzeichnung garantiert an der Grenze eine schnelle und komplikationslose Abwicklung. Für die Einreise in EU Länder ist die Identifikation des Tieres durch Microchip vorgeschrieben.
6. Zur Identifizierung von Hunden im Sport:
Eine sichere und schnelle Erkennung der Tiere ist bei Hunderennen bzw. Schlittenhunderennen unerlässlich. So werden z.B. Huskies bei einer Gesundheitskontrolle vor dem Start anhand von Transpondern identifiziert.
Richtlinien zum chippen von Hunden der einzelnen Bundesländer
Baden - Württemberg
- behördlich als gefährlich eingestufte Hunde müßen gechippt werden.
- Kennzeichnung des Hundes durch eine Tätowierung ist Pflicht.
Bayern
- Kennzeichnung des Hundes durch eine Tätowierung ist Pflicht.
Berlin
- Chippflicht für alle Hunde
Brandenburg
- Chippflicht für Hunde die als gefährlich eingestuft werden ( auch Hunde mit einer Widerristhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg oder mehr aufweisen.)
Bremen
- Chippflicht für Hunde die als gefährlich eingestuft sind und älter als 6 Monate sind.
Hamburg
- Chippflicht für Hunde ab dem 3. Lebensmonat
Hessen
- behördlich als gefährlich eingestufte Hunde müßen gechippt werden.
Mecklenburg-Vorpommern
- behördlich als gefährlich eingestufte Hunde müßen gechippt werden oder alternativ eine tätowierte Zuchtregisternummer tragen.
Niedersachsen
- Chippflicht für Hunde ab dem 6. Lebensmonat
Nordrhein-Westfalen
- behördlich als gefährlich eingestufte Hunde müßen gechippt werden.
Rheinland-Pfalz
- behördlich als gefährlich eingestufte Hunde müßen gechippt werden.
Saarland
- behördlich als gefährlich eingestufte Hunde müßen gechippt werden.
Sachsen
- Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem Hunde weder gechipt, noch tätowiert werden müssen.
Sachsen- Anhalt
- Chippflicht für Hunde ab dem 6. Lebensmonat
Schleswig-Holstein
- behördlich als gefährlich eingestufte Hunde müßen gechippt werden.
Thüringen
- behördlich als gefährlich eingestufte Hunde müßen gechippt werden.
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